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DJI Air 3S-Flüge für Immobilienaufnahmen in Spanien: AESA-Checkliste (2026)
Normativa AESA 2025 für Vuelo del DJI Air 3S de: Käuferrisiko, Dokumente, Verifizierung und nächste Schritte vor dem Kauf prüfen.
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Normativa AESA 2025 für Vuelo del DJI Air 3S de: Käuferrisiko, Dokumente, Verifizierung und nächste Schritte vor dem Kauf prüfen.
Die für den europäischen Markt verkaufte DJI Air 3S ist C1-zertifiziert. Damit fällt sie in die offene Unterkategorie A1, nicht A2, sofern das Luftfahrzeug die erforderliche Klassenkennzeichnung trägt und der Betrieb den Regeln der offenen Kategorie entspricht. Immobilienaufnahmen können auch dann in der offenen Kategorie bleiben, wenn sie bezahlt werden. Maßgeblich sind das Risiko, die Menschen, der Luftraum und die Betriebsweise, nicht die Rechnung an den Auftraggeber.
Prüfen Sie vor einem Dreh in Spanien das tatsächliche Kennzeichnungsschild des Luftfahrzeugs und die Konformitätserklärung, die Registrierung des Betreibers, die Pilotenausbildung, örtliche Beschränkungen und den Versicherungsschutz für diesen Flug.

DJI bestätigt, dass Air 3S in Europa C1-zertifiziert ist. EASA ordnet C1-Luftfahrzeuge der offenen Unterkategorie A1 zu: Überflüge unbeteiligter Personen sind nicht vorgesehen, ein versehentlicher Überflug ist auf ein Minimum zu beschränken, Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen werden und der Betrieb muss unterhalb der geltenden Grenze von 120 m bleiben. Der Fernpilot benötigt einen Nachweis über die Online-Ausbildung und Prüfung für A1/A3.
Die Abstände von 30 m oder 5 m bei niedriger Geschwindigkeit gelten für C2-Betriebe in A2. Sie sollten nicht als regulärer Betriebsweg für Air 3S dargestellt werden. Ein A2-Nachweis kann für andere C2-Luftfahrzeuge nützlich sein, macht den Betrieb mit Air 3S und C1-Kennzeichnung jedoch nicht zu einem C2-Betrieb.
AESA verlangt die Registrierung des Betreibers für ein Luftfahrzeug der offenen Kategorie mit einer Kamera, die personenbezogene Daten erfassen kann, sofern es sich nicht um ein Spielzeug handelt, das die Voraussetzungen für diese Ausnahme erfüllt. Die Betreibernummer muss am Luftfahrzeug angebracht und, sofern vorgeschrieben, in die direkte Fernidentifizierung eingetragen werden. Die Registrierung gehört dem Betreiber, nicht dem Geschäft, das die Drohne verkauft hat.
Bei einem Gerät für den chinesischen Markt oder einem gebrauchten Gerät darf nicht allein aufgrund des Modellnamens Air 3S angenommen werden, dass es die europäische C1-Kennzeichnung trägt. Fotografieren Sie die Klassen- und CE-Kennzeichnungen am tatsächlichen Luftfahrzeug, bewahren Sie die dazugehörige EU-Konformitätserklärung auf und bestätigen Sie, dass Seriennummer und Firmware-Angaben mit dem Gerät übereinstimmen. Fehlen die erforderlichen Produktnachweise, fragen Sie AESA oder den Hersteller, wie genau dieses Gerät betrieben werden darf, bevor Sie einen Kundenauftrag annehmen.
Eine C1-Kennzeichnung berechtigt nicht dazu, überall zu fliegen. Prüfen Sie die offiziellen Informationen Spaniens zu geografischen UAS-Gebieten für die betreffende Adresse, berücksichtigen Sie gegebenenfalls NOTAMs oder luftfahrtbezogene Einschränkungen und planen Sie Start-, Lande- und Notfallbereiche. Ein Immobilienmakler, Eigentümer oder Fotograf kann weder Luftraumbeschränkungen noch die Rechte unbeteiligter Nachbarn außer Kraft setzen.
Lässt sich die gewünschte Aufnahme nicht ohne Überflug von Menschenansammlungen, nicht innerhalb der Sichtweite (VLOS) oder nicht gemäß den einschlägigen geografischen Gebieten und Beschränkungen der offenen Kategorie durchführen, planen Sie die Aufnahme neu oder nutzen Sie den Betriebsweg der speziellen Kategorie. Hinderniserkennung und vorwärtsgerichtetes LiDAR verbessern das Situationsbewusstsein, ersetzen jedoch weder vorgeschriebene Abstände noch das Urteilsvermögen des Piloten oder eine Genehmigung.

Spanien schreibt für Flüge der offenen Kategorie mit einem Gewicht unter 20 kg keine Haftpflichtversicherung mehr generell vor. Gemäß Königlichem Dekret 517/2024 sind Flüge der offenen Kategorie A1 sowie Flüge der offenen Kategorie A3 mit einem Gewicht unter 20 kg von der genannten gesetzlichen Versicherungspflicht ausgenommen. Für Flüge der Kategorien A2 und Speziell gilt weiterhin die von AESA beschriebene Versicherungspflicht. Kundenverträge, Grundstückseigentümer oder professionelle Risikokontrollen können Versicherungsschutz auch dann verlangen, wenn eine gesetzliche Ausnahme greift.
Halten Sie zunächst die Unterkategorie des Betriebs fest. Prüfen Sie dann, ob eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist und ob der Kunde eine Police verlangt. Verwenden Sie den kommerziellen Charakter der Aufnahme nicht als Abkürzung für diese Prüfung.
Bewahren Sie Betreiberbescheinigung, Pilotenausbildung, Nachweis der Luftfahrzeugklasse, Prüfung des Einsatzorts, Wetterentscheidung, Kundengenehmigung, Datenschutzplan und Protokoll der Vorflugkontrolle des Luftfahrzeugs zusammen auf. Reboot Hub kann den Zustand und den Lieferumfang des verkauften Geräts dokumentieren, sofern entsprechende Angaben vorliegen. Die Verantwortung für die Flugentscheidung bleibt jedoch beim Betreiber in Spanien.
DJI gibt an, dass Air 3S in Europa C1-zertifiziert ist. Ein den Vorschriften entsprechendes Luftfahrzeug mit C1-Kennzeichnung wird in der offenen Kategorie A1 betrieben, vorbehaltlich der A1-Beschränkungen und der tatsächlichen Klassenkennzeichnung am Luftfahrzeug.
Nicht automatisch. Bezahlte Aufträge können in der offenen Kategorie bleiben, sofern Flug, Luftfahrzeug, Abstand zu Personen, Sichtverbindung (VLOS), Flughöhe und Einsatzort alle den Regeln der offenen Kategorie entsprechen.
Der reguläre Betriebsweg für Air 3S mit C1-Kennzeichnung ist A1 mit A1/A3-Ausbildung. Die A2-Abstände und der A2-Nachweis gelten für C2-Betriebe und dienen nicht dazu, ein Luftfahrzeug mit C1-Kennzeichnung neu einzustufen.
Nein. AESA führt Ausnahmen für die offene Kategorie A1 und für Flüge der offenen Kategorie A3 mit einem Gewicht unter 20 kg auf. Prüfen Sie vor dem Flug die tatsächliche Unterkategorie, den Kundenvertrag und die aktuellen Hinweise von AESA.
Vorschriften, Annahme durch Transportunternehmen, Servicegebiete und Produktunterstützung können sich ändern. Prüfen Sie vor dem Handeln die aktuelle Primärquelle für den konkreten Artikel und Betrieb.