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Kommerzielle Drohnenlizenz in Frankreich 2025

By LauThomasUpdated July 25, 2026

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Schnelle Antwort
  • Im Jahr 2025 stellt Frankreich keine eigenständige „Lizenz für kommerzielle Drohnen“ aus. Ihre Verpflichtungen ergeben sich aus dem Gewicht der Drohne, dem Betriebsrisiko und den durch DGAC durchgesetzten EU-Vorschriften.
  • Kameradrohnen unter 250 g (wie die DJI Mini 5 Pro) erfordern eine Betreiberregistrierung und ein kostenloses Online-Pilotenzertifikat A1/A3 – keine praktische Prüfung.
  • Schwerere Drohnen wie die Matrice 300 fallen typischerweise in die spezifische Kategorie und erfordern ein Fernpilotenzertifikat (praktische Prüfung) und eine Betriebsgenehmigung.
  • Jede Drohne mit Kamera, auch ein 249g schweres Werbegeschenk, muss auf dem AlphaTango-Portal registriert werden.
  • Für den geschäftlichen Import einer Drohne aus China oder Hongkong sind eine SIRET/EORI-Nummer, eine Zollerklärung und die Zahlung der Mehrwertsteuer erforderlich; Es gelten unabhängig vom Herkunftsort die gleichen EU-Flugregeln.

Warum dieser Leitfaden für Hochzeitskreative wichtig ist

Eine weitläufige Enthüllung eines Schlosshofs aus der Luft oder ein niedriger Gleitflug über einen Empfang bei Kerzenschein können einen Hochzeitsfilm in ein Prunkstück Ihres Portfolios verwandeln. Doch sobald das Geld den Besitzer wechselt, befürchten viele Videofilmer, dass sie eine spezielle „kommerzielle Lizenz“ benötigen – ein Begriff, den es im französischen Drohnenrecht eigentlich nicht gibt.

Die Realität ist differenzierter. Die Direction Générale de l’Aviation Civile (DGAC) setzt ein risikobasiertes System durch, das auf dem Rahmenwerk der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) basiert. Es wird nicht nach Lizenzart zwischen einem Hobbyisten und einem Profi unterschieden. Stattdessen entscheiden die technischen Eigenschaften der Drohne – vor allem ihr Gewicht und ihre CE-Klasse – über den Papierkram und die Kompetenz, die Sie benötigen.

Dieser Artikel führt Sie durch dieses System aus der Perspektive eines in Frankreich tätigen Hochzeitsfotografen oder Videofilmers. Wir kümmern uns um die Registrierung, die Pilotenzertifizierung, den Import von Ausrüstung aus Asien, das Schenken von Drohnen an Kunden oder Mitarbeiter und welche Verkäuferpflichten gelten, wenn Sie jemals eine gebrauchte Maschine weitergeben. Dabei halten wir die Sprache kalibriert: Regeln ändern sich, örtliche Präfekturen können Einschränkungen hinzufügen und kein Artikel ersetzt eine direkte Überprüfung beim DGAC oder einem qualifizierten Zollagenten.

Wenn Sie mit einer gebrauchten DJI-Drohne beginnen möchten, die bereits einem strengen Mehrpunkt-Prüfstandstest unterzogen wurde, bewerten die Reboot Hub’s-Techniker jedes Gerät vor dem Versand nach transparenten Standards – so ist Ihre Hardware bereit, während Sie die regulatorischen Schritte in Angriff nehmen.

Der Regulierungsrahmen: DGAC, EASA und die offene/spezifische Aufteilung

Frankreich hat, wie alle EU-Mitgliedstaaten, das dreistufige Modell der EASA übernommen: Offen, Spezifisch und Zertifiziert. Der DGAC verwaltet die nationale Komponente – einschließlich des AlphaTango-Registrierungsportals, Geozonenkarten und Durchsetzung.

  • Kategorie öffnen:Operationen mit geringem Risiko, keine vorherige Genehmigung der Behörde. Die Unterkategorien A1, A2, A3 legen fest, wie nah man an unbeteiligte Personen heranfliegen kann.
  • Spezifische Kategorie:Höheres Risiko. Ein Betreiber muss vom DGAC eine Betriebsgenehmigung einholen, die in der Regel auf einem Standardszenario (STS) oder einer vordefinierten Risikobewertung (PDRA) basiert. Der Pilot benötigt ein Remote Pilot Certificate (praktische Fähigkeitsprüfung).
  • Zertifizierte Kategorie:Vorschriften im Airline-Stil, nicht relevant für Hochzeitsvideos.

Entscheidend ist, dass die Kategorie „Offen“ nicht für kommerzielle Aktivitäten geschlossen ist. Ein Hochzeitsvideofilmer kann die mit einer C0-Minidrohne geleistete Arbeit gesetzlich in Rechnung stellen, solange alle Open-Regeln eingehalten werden. Der Begriff „kommerzielle Lizenz“ ist ein Überbleibsel älterer nationaler Vorschriften; Im Jahr 2025 lautet die Schlüsselfrage:Welche EASA-Kategorie passt zu Ihrem Betrieb und Ihrer Drohne?

Regeln ändern sich – lokal überprüfen.Während wir uns auf das EASA-Rahmenwerk und die nationalen CAA-Drohnenregistrierungssysteme beziehen, können präzise Interpretationen durch DGAC aktualisiert werden. Überprüfen Sie vor einem Shooting immer die aktuellen Veröffentlichungen der Behörde.

Brauchen Hochzeitsfilmer wirklich eine „kommerzielle Lizenz“?

Kurze Antwort: Wahrscheinlich keine separate Lizenz, aber Sie müssen über das richtige Kompetenzzertifikat für Ihre Drohne und Ihren Einsatztyp verfügen. Lassen Sie uns die Szenarien aufschlüsseln, die die meisten Hochzeitsarbeiten abdecken.

Kameradrohnen unter 250 g (z. B. DJI Mini 5 Pro)

Dies ist der einfachste Weg. In der Unterkategorie A1 darf eine Drohne mit einer C0-Klassenkennzeichnung und einer Videokamera geflogen werden. Unbeteiligte Personen dürfen kurzzeitig überflogen werden, das Überfliegen von Menschenansammlungen ist jedoch verboten.

Ihre Pflichten:

  • Betreiberregistrierung:Erforderlich für jede Drohne mit Kamera, unabhängig vom Gewicht. Registrieren Sie sich bei AlphaTango, zahlen Sie die geringe Gebühr und bringen Sie die Betreibernummer an der Drohne an.
  • Pilotenkompetenz:Bestehen Sie das Online-A1/A3-Zertifikat (kostenlos, Multiple-Choice, verwaltet von einer DGAC-anerkannten Schulungsorganisation). Keine praktische Prüfung. Das Zertifikat ist fünf Jahre gültig und deckt die Unterkategorien A1 und A3 ab.
  • Versicherung:In Frankreich ist eine Haftpflichtversicherung für Modellflugzeuge Pflicht. Die meisten professionellen Fotografen bündeln es mit ihrer bestehenden Geschäftsversicherung; Überprüfen Sie, ob die Abdeckung auch Drohneneinsätze umfasst.

Es ist keine zusätzliche „kommerzielle Lizenz“ erforderlich. Das Zertifikat, das Sie bereits für den offenen Betrieb besitzen, reicht für bezahlte Hochzeitsjobs aus, sofern Sie die A1-Grenzen einhalten.

Leichte Drohnen der Klassen C1 und C2 (Mavic 3, Air 3S usw.)

Drohnen zwischen 250 g und 4 kg, die eine C1- oder C2-Klassenkennzeichnung tragen, werden immer noch überwiegend in der offenen Kategorie eingesetzt.

  • C1 (z. B. einige Air 3S-Konfigurationen):Sie benötigen ein A1/A3-Zertifikat. Das Überfliegen unbeteiligter Personen sollte bis auf kurze Überflüge während der Fahrt der Drohne vermieden werden; Schwebe nicht über dir. Für mehr Freiheit können Sie ein A2-Kompetenzzertifikat anstreben (theoretische Prüfung in einem DGAC-anerkannten Zentrum), das für C1 jedoch optional ist.
  • C2 (z. B. Mavic 3-Serie mit einem C2-Label):Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist ein A2-Zertifikat erforderlich, das eine ergänzende theoretische Prüfung und eine deklarierte praktische Selbstschulungskomponente umfasst. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, näher an unbeteiligte Personen heranzufliegen – nützlich bei Cocktailstunden oder kleineren Veranstaltungsorten.

Auch hier verlangt der DGAC keine separate kommerzielle Lizenz für diese Gewichtsklassen. Der richtige Befähigungsnachweis, die Betreiberregistrierung und die Pflichtversicherung sind Ihre Eintrittskarte für die gewerbliche Tätigkeit.

Schwere Drohnen (Matrice 300 RTK) und wirklich komplexe Aufnahmen

Ein DJI Matrice 300, der normalerweise mit einer Nutzlast von deutlich über 4 kg geflogen wird, fällt mit ziemlicher Sicherheit in die spezifische Kategorie. Hochzeitsvideoaufnahmen mit solchen Plattformen sind zwar selten, könnten aber für Kameranutzlasten in Kinoqualität oder längere Flugzeiten über großen Grundstücken gewählt werden.

Die Anforderungen steigen steil an:

  • Fernpilotenzertifikat:Zusätzlich zu den erforderlichen theoretischen Prüfungen müssen Sie eine praktische Fähigkeitsprüfung in einem anerkannten DGAC-Prüfungszentrum bestehen.
  • Betriebsgenehmigung:Der Betreiber benötigt eine Autorisierung auf der Grundlage eines veröffentlichten STS oder PDRA, oder Sie benötigen möglicherweise ein Light UAS Operator Certificate (LUC) für mehrere Operationen. Dazu gehören ein Sicherheitsnachweis, eine Risikobewertung und möglicherweise eine Erklärung gegenüber der örtlichen Präfektur.
  • Koordination:Bei Aufnahmen in der Nähe von Städten oder auf dicht besiedelten Schlossgeländen müssen Sie sich möglicherweise auch mit den örtlichen Behörden abstimmen.

Dies ist der Punkt, an dem die alte „kommerzielle Lizenz“-Intuition teilweise wahr wird: Sie halten einen Stapel von DGAC-ausgestellten Dokumenten in der Hand, die wie Regierungsgenehmigungen aussehen. Aber technisch gesehen handelt es sich immer noch um einen betrieblichen Genehmigungsweg und nicht um eine separate „Lizenz für kommerzielle Drohnen“.

Wenn Sie keine vollständige Bürokratie für bestimmte Kategorien betreiben möchten, liefert eine leistungsstarke C1- oder C2-Drohne oft mehr als genug Bildqualität für Hochzeitsarbeiten. Die Drohnenvergleichsseite Reboot Hub’s kann Ihnen dabei helfen, Ihre Optionen abzuwägen – sieheDJI Drohnenvergleich 2026.

Schritt für Schritt: Wie man als Hochzeitsvideograf legal fliegt

Diese Checkliste bereitet Sie von Grund auf auf einen bezahlten Auftritt vor. Gehen Sie davon aus, dass Ihre Drohne mit der CE-Kennzeichnung versehen ist und von einem autorisierten Importeur gekauft wurde – auf Direktimporte gehen wir später ein.

  1. Bestimmen Sie die CE-Klasse und das Gewicht Ihrer Drohne– das Etikett befindet sich normalerweise im Batteriefach oder auf der Verkaufsverpackung. C0-, C1-, C2- oder „Legacy“-Drohnen können leicht unterschiedliche Pfade haben.
  2. Registrieren Sie sich als UAS-Betreiberauf dem DGAC’s AlphaTango-Portal. Sie erhalten eine eindeutige Betreiberidentifikationsnummer, die auf jeder von Ihnen geflogenen Drohne erscheinen muss. Die Nummer ist personen-/firmenspezifisch, nicht pro Drohne.
  3. Besorgen Sie sich das richtige Pilotenzertifikat– Der Online-Test A1/A3 reicht für C0-, C1- und ältere Drohnen mit einem Gewicht von <2 kg aus, die in A3 geflogen werden. Wenn Sie A2-Berechtigungen benötigen, buchen Sie eine ergänzende Theorieprüfung.
  4. Sichere Haftpflichtversicherung– Fordern Sie eine Bescheinigung an, in der ausdrücklich „aéronefs télépilotés“ oder „drones“ erwähnt wird, um sicherzustellen, dass die Deckungssumme Ihren Kundenverträgen entspricht.
  5. Überprüfen Sie vor jeder Aufnahme die Betriebsgrenzen:– Maximale Höhe 120 m über dem Boden. - Die Sichtlinie (VLOS) muss gewahrt bleiben, es sei denn, es ist ein Beobachter vor Ort. - Keine Flüge über Menschenansammlungen (A1/C0 kurzes Überfliegen ist erlaubt, A2 mit C2 erlaubt größere Nähe). - Respektieren Sie Geozonen – verwenden Sie die DGAC’s Géoportail-Karte und alle örtlichen Präfekturverordnungen, die Flüge in der Nähe von Hochzeitsorten (historische Denkmäler, Militärgebiete) einschränken.
  6. Verantwortungsbewusst filmen:Die französischen CNIL-Datenschutzbestimmungen können gelten, wenn Sie Gäste systematisch filmen; Eine einfache Datenschutzerklärung für das Paar und eine sichtbare Beschilderung können viel bewirken. Holen Sie immer eine Freigabe zur kommerziellen Nutzung des Filmmaterials ein.

Sobald Sie diese Schritte befolgt haben, sind Sie legal als Hochzeitsprofi tätig. Bei DGAC gibt es keine gesonderte Gebühr oder Beantragung des „kommerziellen“ Status.

Import von Drohnen aus China oder Hongkong für Ihr Unternehmen

Unabhängig davon, ob Sie ein einzelnes High-End-Rig oder eine Charge von 100 DJI-Einheiten für Werbegeschenke importieren, müssen Zoll- und DGAC-Verpflichtungen separat, aber synchron abgewickelt werden.

Frankreich: SIRET-Nummer und Zollanmeldung

Wenn ein Unternehmen Waren von außerhalb der EU nach Frankreich importiert, benötigt es eine EORI-Nummer (Economic Operator Registration and Identification). Für ein in Frankreich registriertes Unternehmen wird die EORI-Nummer von Ihrer SIRET-Nummer abgeleitet. Sie erhalten die SIRET, wenn Sie Ihr Unternehmen beim CFE registrieren. Fordern Sie dann den EORI bei den Douanes an. Ohne sie wird Ihre Sendung den Zoll nur schwer passieren.

Sie reichen eine Zollanmeldung ein (normalerweise über einen Spediteur oder Makler) und zahlen:

  • MwSt.:20 % auf den CIF-Wert (Kosten, Versicherung, Fracht).
  • Zollgebühr:Viele kamerafähige Drohnen fallen unter den HS-Code 8525.80 und können bei der Einfuhr in die EU von einem Zollsatz von 0 % profitieren, dies ist jedoch nicht für alle Modelle garantiert. Überprüfen Sie immer die TARIC-Datenbank auf den spezifischen Produktcode Ihrer Drohne, da sich die Dienstaussetzungen ändern können. Bestätigen Sie dies mit einem Zollagenten.

Der DGAC verfügt über kein Einfuhrdeklarationsportal. Sobald die Drohne angekommen ist und Sie den Besitz übernehmen, müssen Sie die oben beschriebene Standard-Betreiberregistrierung durchführen. Der Ursprung der Drohne – Hongkong, Shenzhen oder anderswo – gewährt keine Ausnahme von den EU-Drohnenvorschriften. Eine direkt aus Hongkong importierte Drohne muss die gleichen CE-Konformitäts- und Registrierungsregeln erfüllen wie eine bei einem französischen Einzelhändler gekaufte Drohne.

Italien: Import von 100 DJI-Drohnen als Werbegeschenke (parallele EU-Vorschriften)

Die italienischen Absichtsabfragen zeigen, dass Unternehmen manchmal den Import von Drohnen als omaggi aziendali planen. Da Italien auch in der EU-Zollunion ist, ist der Importprozess strukturell identisch: EORI, Zollanmeldung, italienische Mehrwertsteuer von 22 % und eventueller Zoll.

Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass „Proben“ zollfrei eingeführt werden können. Die Zollbefreiung für Muster gilt nur für Waren, deren Wert unerheblich ist oder die unbrauchbar gemacht wurden. Eine Flotte von 100 funktionsfähigen DJI-Drohnen gilt nicht als Muster. Diese Drohnen werden als Handelsware behandelt und unterliegen der vollen Mehrwertsteuer und allen anwendbaren Zöllen. Italienische Importeure sollten mit einem in der Agenzia delle Dogane aufgeführten Zollagenten zusammenarbeiten und die neuesten TARIC-Zollcodes überprüfen. Der Empfänger eines Mitarbeiter- oder Kundengeschenks in Italien muss weiterhin die italienischen Anforderungen zur Drohnenregistrierung erfüllen (ENAC/Portal im AlphaTango-Stil gemäß EASA).

Registrierung und Schenken: Mitarbeitergeschenke unter 250 g, kleinere Kunden und mehr

Ist eine Drohnenregistrierung für ein Mitarbeitergeschenk unter 250 g obligatorisch?

Ja – wenn die Drohne über eine Kamera verfügt. Die EU-Verordnung befreit nur solche Drohnen von der Registrierung, die beide weniger als 250 g wiegenundEs fehlt eine Kamera oder ein Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann. Praktisch jedes DJI-Modell, einschließlich der Mini-Serie, verfügt über eine Kamera, sodass die Ausnahme selten gilt. Wenn Sie einem Mitarbeiter eine solche Drohne als Sachleistung schenken, muss die Drohne eine Betreiberregistrierungsnummer tragen. In der Regel muss sich der Empfänger selbst als Betreiber registrieren (oder unter der Betreibernummer des Unternehmens fliegen, wenn das Unternehmen die operative Kontrolle behält). Berücksichtigen Sie dies bei Ihrem Geschenk: Überreichen Sie eine gedruckte Anleitung zur Registrierung, denn bei Flügen ohne Personalausweis drohen Bußgelder.

Schenken von Drohnen an kleinere Kunden

Das französische Gesetz legt kein pauschales Mindestalter für Flüge in der offenen Kategorie fest, obwohl DGAC dringend ein Mindestalter von 14 Jahren für unbeaufsichtigtes Fliegen empfiehlt. In der Kategorie Spezifisch müssen Fernpiloten mindestens 16 Jahre alt sein. Außerhalb des Cockpits behandeln Verbraucherschutzgesetze Drohnen als Spielzeug oder elektronische Geräte, und die Hersteller kennzeichnen sie häufig als 16+. Wenn Sie einem Minderjährigen eine Drohne als Hochzeitsfilm-Kunde oder als Werbemaßnahme schenken, beachten Sie folgende Punkte:

  • Die Verantwortung für die Registrierung und sichere Nutzung liegt bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten des Minderjährigen.
  • Verursacht der Minderjährige durch rücksichtsloses Fliegen einen Schaden oder eine Verletzung, kann die Haftung auf den Schenkenden zurückgehen, wenn das Geschenk unangemessen war oder mit irreführenden Ratschlägen versehen war.
  • Ein praktischer Ansatz: Schenken Sie eine kleine CO2-Drohne nur mit klaren schriftlichen Anweisungen auf Französisch und ermutigen Sie die Eltern, sich daran zu beteiligen. Vermeiden Sie es, Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 g ohne direkte Zustimmung und Aufklärung der Eltern an Minderjährige zu verschenken.

Geschenke an erwachsene Kunden: Steuerabzug und URSSAF

Wenn Sie eine DJI-Drohne ausdrücklich als Kundengeschenk (Affärengeschenk) erwerben, können die Ausgaben für Zwecke der Einkommensteuer abzugsfähig sein, wenn sie im Interesse des Unternehmens getätigt werden und einen angemessenen Wert haben. Die französische Steuerpraxis sieht eine jährliche Obergrenze für nicht steuerpflichtige Schenkungen vor, die oft im Bereich von einigen zehn Euro pro Empfänger liegt, die genaue Zahl wird jedoch regelmäßig angepasst. Oberhalb dieser Obergrenze wird die Schenkung zu einem steuerpflichtigen Vorteil und kann URSSAF-Sozialabgaben nach sich ziehen.

Da der Wert der Drohne den üblichen Schwellenwert für kleine Geschenke leicht übersteigt, betrachten die meisten Hochzeitsfotografen sie als Marketingausgabe, die vollständig abzugsfähig ist, aber möglicherweise Sozialbeiträgen unterliegt, wenn sie als Vorteil für den Kunden angesehen wird (ein seltenes Szenario für B2C-Beziehungen). Bewahren Sie stets die Lieferantenrechnung auf, dokumentieren Sie den Geschäftszweck (z. B. „Kundenempfehlungsprämie“) und wenden Sie sich an Ihren zuständigen Experten. Die URSSAF-Toleranz für „cadeaux d’affaires“ ist eng; Vor der Abschreibung einer mehrere Hundert Euro teuren Drohne ist eine professionelle Beratung unerlässlich.

Was Verkäufer über eine abgestürzte gebrauchte Drohne angeben müssen

Wenn Sie Ihre Ausrüstung aufrüsten und planen, eine gebrauchte Drohne zu verkaufen, die einen Absturz erlitten hat – selbst wenn sie gemäß den Werksspezifikationen repariert wurde – sieht das französische Recht Verpflichtungen vor, die über die DGAC-Regeln hinausgehen.

  • Unfallmeldung:Wenn der Absturz eine Verletzung einer Person oder einen erheblichen Sachschaden zur Folge hatte, müssen Sie ihn dem Bureau d’Enquêtes et d’Analyses (BEA) für die Sicherheit der Zivilluftfahrt melden. Hier geht es nicht um die Marktfähigkeit der Drohne; Es ist eine Sicherheitspflicht.
  • Bürgerliches Gesetzbuch – Laster cachés:Ein Verkäufer (unabhängig davon, ob es sich um eine Privatperson oder einen Gewerbetreibenden handelt) muss versteckte Mängel offenlegen, die dazu führen, dass die Drohne nicht für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist. Ein reparierter Gimbal oder ein Flugcontroller, der nach einer harten Landung zeitweise Störungen aufweist, würde eindeutig in Frage kommen. Vollständige Transparenz – etwa eine schriftliche Offenlegung und Flugtestprotokolle – verringert die Wahrscheinlichkeit eines späteren Streits.
  • Gewerbliche Verkäufer:Wenn Sie professionell tätig sind (z. B. als Videofilmer, der auch Ausrüstung verkauft), gilt die gesetzliche Konformitätsgarantie, die dem Käufer einen stärkeren Schutz bietet.
  • Betreiberregistrierung:Der Verkäufer sollte die Drohne aus seiner eigenen Betreiberregistrierung entfernen (oder dem Käufer die erforderlichen Unterlagen zur erneuten Registrierung vorlegen). Der Verkauf einer Drohne, ohne den Käufer darüber zu informieren, dass sie noch mit Ihrer Betreibernummer versehen ist, kann zu Verwirrung führen, wenn sie später in einen Vorfall verwickelt wird.

Der Bewertungsstandard Reboot Hub’s wurde unter Berücksichtigung dieser Transparenz entwickelt. Jede von uns angebotene gebrauchte Drohne durchläuft einen Mehrpunkt-Prüfstandstest und unsere Noten („Pristine Pre-Owned“, „Flawless“) sind qualitative Indikatoren für den kosmetischen und funktionellen Zustand. Wenn Sie sich an einen Wiederaufbereiter wenden, der den Zustand ehrlich dokumentiert, umgehen Sie das Rätselraten einer abgestürzten gebrauchten Drohne.Sehen Sie, wie wir es machenDer Reboot Hub-Standard.

Drohnenmodelle und ihre Lizenzanforderungen: Ein Vergleich eines Hochzeitsvideografen

DrohnenmodellTypisches Gewicht und CE-KlasseBetreiberregistrierungPilotenkompetenzBetriebshinweise für Hochzeitsfotos
DJI Mini 5 Pro<250g, C0Erforderlich (Kamera)Online-A1/A3-ZertifikatUnterkategorie A1: kann unbeteiligte Personen kurzzeitig überfliegen; Ideal für Überflüge von Zeremonien im Freien. Keine weitere Genehmigung erforderlich.
DJI Air 3S~700–920 g, C1 oder C2 (siehe Etikett)ErforderlichA1/A3 (alle C1/C2); A2 fügt Annäherungsprivilegien hinzuC1 in A1 bietet gute Flexibilität; Das A2-Zertifikat mit C2 ermöglicht das Fliegen näher an kleinen Gruppen – praktisch für abendliche Partyszenen.
DJI Mavic 3-Serie~600–900 g, C1 oder C2ErforderlichA1/A3 oder A2 je nach KlasseA2 mit C2 ist der ideale Ort für professionelle Ergebnisse, ohne in eine bestimmte Kategorie einzutreten. Informieren Sie sich über die örtlichen Vorschriften rund um historische Veranstaltungsorte.
DJI Matrice 300 RTK>4 kg, typischerweise spezifischErforderlichFernpilotenzertifikat (praktische Prüfung) + BetriebserlaubnisErfordert eine vollständige Genehmigung für eine bestimmte Kategorie. Geeignet für Aufnahmen auf großen Grundstücken mit eigenem Sicherheitskoordinator; bei den meisten Hochzeiten oft übertrieben.

Gewichte und Klassifizierungen sind Näherungswerte und hängen von der genauen Konfiguration und Firmware-Version ab. Überprüfen Sie immer das CE-Etikett auf Ihrem Gerät und konsultieren Sie die neuesten Klassifizierungsrichtlinien von DGAC’s.

FAQ

Benötige ich eine kommerzielle Lizenz DGAC, um einen Matrice 300 für Hochzeitsvideos zu verwenden?

Sie benötigen keine Lizenz mit der Bezeichnung „gewerblich“, aber das Gewicht und die Fähigkeiten des Matrice 300 lassen Ihren Betrieb fast immer in die spezifische Kategorie einordnen. Dies erfordert ein Fernpilotenzertifikat (praktische Prüfung), eine Betriebsgenehmigung des DGAC und die Einreichung einer Risikobewertung. Es handelt sich um einen strengen Prozess, und für die meisten Hochzeitsvideofilmer ist eine leichtere C1/C2-Drohne ein praktischerer Weg.

Wie erhalte ich die DGAC-Genehmigung zum Fliegen eines DJI Mini 5 Pro für Hochzeitsarbeiten in Frankreich?

Registrieren Sie sich als Operator bei AlphaTango, bestehen Sie den kostenlosen Online-A1/A3-Zertifikatstest und schließen Sie eine Haftpflichtversicherung ab. Der Mini 5 Pro (C0) kann dann ohne weitere DGAC-Genehmigung kommerziell genutzt werden, sofern die A1-Fluggrenzen eingehalten werden. Es gibt keine gesonderte Empfehlung für „Hochzeitsvideos“.

Wenn ich eine DJI-Drohne von einem chinesischen Anbieter kaufe, kann ich sie dann in Frankreich ohne DGAC-Lizenz fliegen?

Der Importursprung gewährt keinen Verzicht. Sie müssen die Zollabfertigung erledigen (SIRET/EORI, Mehrwertsteuer, eventuelle Zölle) und dann genau die gleichen Betreiberregistrierungs- und Pilotenkompetenzregeln einhalten wie für eine vor Ort gekaufte Drohne. Es gibt keine „Importlizenz“ von DGAC; Nach der legalen Einfuhr gelten die gleichen EU-Flugbestimmungen.

Ist eine Drohnenregistrierung für eine Drohne unter 250 g, die als Mitarbeitergeschenk verschenkt wird, obligatorisch?

Ja, denn die Drohne verfügt über eine Kamera. Der Beschenkte (oder der Arbeitgeber, wenn er die Betriebskontrolle behält) muss sich als Betreiber registrieren und die Drohne mit der Betreibernummer kennzeichnen. Das Fliegen einer nicht registrierten Kameradrohne ist nicht konform, selbst wenn sie 249 g wiegt.

Was sollte ein Verkäufer zu einer abgestürzten gebrauchten Drohne gemäß den DGAC-Regeln angeben?

Der DGAC verlangt keine Unfallmeldung beim Weiterverkauf, ein schwerer Unfall muss jedoch der BEA gemeldet werden. Nach französischem Zivilrecht ist der Verkäufer verpflichtet, versteckte Mängel aufzudecken. Eine transparente Darstellung des Unfalls und etwaiger Reparaturen, idealerweise mit Dokumentation, schützt beide Seiten. Gewerbliche Verkäufer haben zudem eine gesetzliche Konformitätsgarantie.

Kann ich einem minderjährigen Kunden eine Drohne schenken und welche Pflichten habe ich?

Es gibt kein striktes Verbot, Minderjährigen eine Drohne zu schenken. Sie sollten jedoch sicherstellen, dass die Eltern des Kindes die Betreiberregistrierung, die Pilotenkompetenz und die Flugbeschränkungen verstehen. Bei einer C0-Minidrohne sind die Risiken geringer, obwohl Altersempfehlungen des Herstellers (in der Regel 16+) und Haftungsbedenken nahelegen, einen Elternteil direkt einzubeziehen. Bei schwereren Drohnen schreckt die DGAC’s-spezifische Altersgrenze für Piloten von 16 Jahren effektiv von solchen Geschenken ab.

Zusammenfassung: Ihre Scheckliste für die Arbeit mit Drohnen auf der Hochzeit im Jahr 2025

Die französische Regulierungslandschaft für Drohnen für Hochzeitsprofis im Jahr 2025 ist stabil, vorhersehbar und weitgehend risikokategorienbasiert. Das Konzept einer eigenständigen „Lizenz für kommerzielle Drohnen“ wurde durch ein mehrschichtiges System aus Registrierung, Pilotenzertifikaten und Betriebsgenehmigungen ersetzt, das mit der von Ihnen geflogenen Ausrüstung skaliert. Bei den meisten Hochzeitsfotografen bleiben Sie mit einer C0-Drohne unter 250 g wie der DJI Mini 5 Pro oder einer gut klassifizierten C2-Plattform in der offenen Kategorie, wo der Papieraufwand minimal und das kreative Potenzial enorm ist.

Nur wenn Sie zu Schwergewichten aufsteigen oder über die Standard-Flugbereiche hinausgehen, fordert das System einen umfassenden DGAC-Eingriff an. Und unabhängig vom Gewicht kommen beim Import von Ausrüstung aus Asien Zollschritte hinzu, die eine SIRET/EORI-Nummer und die Mehrwertsteuerabwicklung erfordern – Ihre Fluggenehmigungen werden dadurch jedoch nicht geändert.

Wenn Sie lieber nicht auf die Absturzhistorie einer gebrauchten Drohne setzen und sich auf Ihr kreatives Geschäft konzentrieren möchten, erkunden Sie das Inventar von Reboot Hub’s. Jedes von uns verkaufte Gerät wird von uns auf dem Prüfstand getestetunsere zertifizierten Reparaturtechniker, nach transparenten Standards bewertet und mit einer 180-tägigen Garantie auf generalüberholte Geräte ausgestattet. Auf unserem können Sie Modelle nebeneinander vergleichenDJI Drohnenvergleich 2026Seite, verstehen Sie genau, was unsereBewertungsmittelund wählen Sie dann eine gebrauchte Drohne aus, die Ihren Hochzeitsvisionen entspricht – mit bereits überprüfter Hardware-Integrität.

Vergessen Sie das Risiko – jede Reboot Hub-Drohne wird bewertet, auf dem Prüfstand getestet und verfügt über eine Garantie.

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Quellen und Nachweis

Für aktuelle Regeln, Garantiebedingungen, Flugbeschränkungen, Versandbeschränkungen oder Importverfahren empfiehlt Reboot Hub, vor dem Kauf, Versand oder Flug die offiziellen Quellen zu überprüfen. Zu den Referenzen für diesen Leitfaden gehören:

Bei diesem Leitfaden handelt es sich um eine praktische Kauf- und Betriebsanleitung, nicht um eine Rechtsberatung. Lokale Luftfahrt-, Zoll-, Batterietransport- und Garantiebestimmungen können sich ohne Vorankündigung ändern.